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SaaS-Rahmenvertrag für MBCOM ConnectCLOUD
INFO
Version 1.0 | Gültig seit: 01.08.2026
1. Vertragsgegenstand
1.1 Zielgruppe und B2B-Nutzung
Dieses Angebot und die Nutzung der MBCOM ConnectCLOUD richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1.2 Bereitstellung der Plattform
Die MBCOM IT-Systemhaus GmbH (nachfolgend „MBCOM“) stellt dem Kunden die cloudbasierte Plattform „MBCOM ConnectCLOUD“ als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung.
1.3 Elektronischer Vertragsschluss
Der Vertrag kann auch elektronisch geschlossen werden, insbesondere durch Annahme eines elektronisch übermittelten Angebots, digitale Bestätigung oder eine vergleichbare dokumentierte Erklärung in Textform.
1.4 Plattformbeschreibung
MBCOM ConnectCLOUD ist eine modulare Integrations- und Automatisierungsplattform, die der digitalen Verbindung von Unternehmenssoftware (insbesondere ERP- und DMS-Systeme), der Automatisierung von Geschäftsprozessen sowie der Bereitstellung von Portalen und Auswertungen dient.
1.5 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang, die vereinbarte Beschaffenheit und die Konfiguration der MBCOM ConnectCLOUD ergeben sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung im vom Kunden angenommenen Angebot. Das Angebot bezeichnet insbesondere die gebuchten Module, Leistungen und wesentlichen Funktionen, Schnittstellen und Übergabepunkte, Nutzungslimits, Konfigurationen, Mitwirkungsleistungen, gegebenenfalls Einrichtungs- oder Bereitstellungstermine sowie aktivierte KI-Funktionen. Nicht einschlägige Punkte können im Angebot als solche gekennzeichnet werden. Mündliche Aussagen zum Leistungsumfang oder spätere Angebotsfassungen werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform Vertragsbestandteil.
2. Vertragsbestandteile
Die nachfolgend aufgeführten Vertragsbestandteile werden in der genannten Reihenfolge Bestandteil dieses Vertrages:
- das angenommene Angebot (einschließlich individueller Preis- und Leistungskonditionen),
- dieser SaaS-Vertrag,
- die SLA- und Supportbedingungen,
- die Datenexport-, Exit- und Löschregelung,
- der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO,
- Anlage 1 zum AVV: Beschreibung der Verarbeitung und Weisungsberechtigte,
- Anlage 2 zum AVV: Subunternehmerliste,
- Anlage 3 zum AVV: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs).
Die Vertragsbestandteile wurden dem Kunden vor Annahme des Angebots in dauerhaft speicherbarer Form bereitgestellt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version.
Bei Widersprüchen gilt grundsätzlich die vorstehende Reihenfolge. Soweit ein Widerspruch die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag betrifft, gehen jedoch der Auftragsverarbeitungsvertrag und seine Anlagen den übrigen Vertragsbestandteilen vor.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MBCOM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
3. Bereitstellung und Nutzung
3.1 Infrastruktur und Zugriff
MBCOM stellt dem Kunden die MBCOM ConnectCLOUD über eine Cloud-Infrastruktur als Mehrmandantensystem (Multi-Tenancy) bereit. Der Zugriff erfolgt über das Internet mittels gängiger Webbrowser oder über bereitgestellte Schnittstellen (APIs).
3.2 Schutzrechte und Nutzungslizenz
Sämtliche Rechte an der MBCOM ConnectCLOUD, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte, stehen ausschließlich MBCOM zu. MBCOM räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang zu nutzen. Der Kunde erhält kein Eigentum an der Software und kein Recht auf Überlassung des Quellcodes.
3.3 Benutzerzugang (Named User)
Der Zugriff auf die MBCOM ConnectCLOUD (insbesondere die Portalfunktionen) erfolgt, sofern nicht abweichend vereinbart, über „Named User“. Jeder Nutzerzugang muss einer eindeutig identifizierbaren natürlichen Person zugeordnet sein. Eine Nutzung durch Abteilungsbenutzer, Gruppen-Accounts oder eine sonstige gemeinschaftliche Nutzung eines einzelnen Nutzerzugangs durch mehrere Personen ist nicht gestattet.
4. Funktionsumfang der Plattform
4.1 Funktionsumfang
Die MBCOM ConnectCLOUD kann nach Maßgabe des angenommenen Angebots insbesondere folgende Funktionsbereiche umfassen:
- die Integration und den Datenaustausch mit Drittsystemen (insbesondere ERP-Systemen),
- die Anbindung von Dokumenten-Management-Systemen (DMS),
- die automatisierte Verarbeitung, Validierung und Bereitstellung von Dokumenten und Daten,
- die Steuerung von digitalen Workflows und Freigabeprozessen,
- zentrale Portal- und Self-Service-Funktionen für autorisierte Nutzer,
- Werkzeuge zur Datenanalyse und zum Reporting.
4.2 Leistungsgrenzen
Nicht geschuldet sind Funktionen, Schnittstellen oder Integrationen, die nicht ausdrücklich im angenommenen Angebot genannt sind. Die Verantwortung für die Internetanbindung des Kunden sowie die Funktionsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten Endgeräte und Drittsoftware liegt beim Kunden.
5. Einrichtung und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Einrichtung und den Betrieb der MBCOM ConnectCLOUD erforderlichen Informationen, Zugangsdaten (z.B. API-Keys), Ansprechpartner und Systeminformationen rechtzeitig und vollständig bereit, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen und können zu Mehrkosten führen.
6. Verfügbarkeit und Gewährleistung
6.1 Verfügbarkeit und Support
Die Verfügbarkeit der MBCOM ConnectCLOUD sowie Wartungsfenster und Supportleistungen richten sich nach den SLA- und Supportbedingungen.
6.2 Mängelhaftung
Für Mängel an der MBCOM ConnectCLOUD leistet MBCOM Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB). Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen; Abschnitt 16 bleibt hiervon unberührt.
6.3 Mangeldefinition
Ein Mangel liegt vor, wenn die Plattform nicht die im angenommenen Angebot vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
7. Updates und Weiterentwicklung
7.1 Weiterentwicklung
MBCOM entwickelt die MBCOM ConnectCLOUD fortlaufend weiter, um Sicherheit, Stabilität und Funktionsumfang zu optimieren. MBCOM darf die Art der Leistungserbringung sowie einzelne Funktionen, Komponenten und technische Lösungen aus einem sachlichen Grund ändern oder durch gleichwertige Leistungen ersetzen, sofern dadurch der vereinbarte Vertragszweck, der wesentliche Funktionsumfang, die Interoperabilität, die Sicherheit, die Verfügbarkeit und die Nutzbarkeit für den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Dem Kunden entstehen durch eine solche Änderung keine zusätzlichen Kosten. MBCOM informiert den Kunden über Änderungen mit wesentlichen Auswirkungen vorab in Textform. Ist eine Änderung für den Kunden trotz Berücksichtigung der Interessen von MBCOM unzumutbar, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Leistungsteil außerordentlich kündigen.
7.2 Feedback-Nutzung
Vom Kunden übermittelte Fehlermeldungen sowie Feature-Wünsche und Verbesserungsvorschläge darf MBCOM unentgeltlich zur Weiterentwicklung der Plattform nutzen.
8. Datenschutz und Datensicherheit
8.1 Auftragsverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
8.2 Serverstandort
MBCOM sichert zu, dass die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union erfolgt, sofern nicht für spezifische Zusatzdienste (z.B. Drittanbieter-Schnittstellen) ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde.
8.3 TOMs
Die Einzelheiten zum Schutz der Daten ergeben sich aus den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs).
9. Subunternehmer
MBCOM ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer (z.B. Hosting-Provider) einzusetzen. Die aktuell eingesetzten Subunternehmer sind in der Subunternehmerliste aufgeführt.
10. Sicherheit
MBCOM betreibt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der MBCOM ConnectCLOUD vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
11. Preise und Abrechnung
11.1 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Netto-Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei grenzüberschreitenden Leistungen richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften; insbesondere kann bei Vorliegen der Voraussetzungen das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden sein. Der Kunde stellt MBCOM hierfür eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zur Verfügung. Die Vergütung umfasst auch die Bereitstellung von Testsystemen, sofern im Angebot nicht abweichend geregelt.
11.2 Abrechnungsmodus
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung wiederkehrender oder nutzungsabhängiger Entgelte monatlich nachgelagert auf Basis der tatsächlichen Nutzung (am Ende des Leistungsmonats bzw. zu Beginn des Folgemonats).
11.3 Einmalige und aufwandsabhängige Leistungen
Einmalige und sonstige aufwandsabhängige Leistungen werden zu einem vereinbarten Festpreis oder nach tatsächlichem Aufwand zu dem im angenommenen Angebot genannten Standard-Stundensatz berechnet. Enthält das Angebot keinen einschlägigen Stundensatz, werden solche Leistungen erst erbracht, nachdem Leistungsumfang und Stundensatz in Textform vereinbart wurden. Eine Änderung des vereinbarten Stundensatzes bedarf der Vereinbarung in Textform und gilt nur für danach beauftragte Leistungen.
12. Laufzeit und Kündigung
12.1 Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot. Sofern dort keine Regelung getroffen wurde, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
12.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt.
13. Datenexport, Exit und Löschung
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unterstützt MBCOM den Kunden beim Export seiner Daten gemäß der Datenexport-, Exit- und Löschregelung. Nach Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsfristen werden die Daten des Kunden unwiderruflich gelöscht.
14. Nutzungsbeschränkungen und Sperrung
14.1 Missbrauchsverbot
Der Kunde darf die MBCOM ConnectCLOUD nicht missbräuchlich nutzen. Insbesondere sind Handlungen untersagt, die die Sicherheit der Plattform gefährden, gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen.
14.2 Sperrung
Bei einem Verstoß gegen Abschnitt 14.1 oder bei einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten ist MBCOM berechtigt, den Zugang nach vorheriger Warnung in Textform und fruchtlosem Ablauf einer darin gesetzten angemessenen Abhilfefrist (in der Regel 5 Werktage) vorübergehend zu sperren. Die Sperrung erfolgt nach Möglichkeit nur für die betroffenen Funktionsbereiche (Teilsperrung). Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Entgelte bleibt von der Sperrung unberührt.
15. KI-Funktionen
15.1 Zweck der KI-Funktionen
Diese Bestimmungen gelten, soweit ConnectCLOUD-Dienste KI-Funktionen enthalten oder der Kunde solche Funktionen aktiviert. KI-Funktionen dienen der Unterstützung von Geschäftsprozessen, insbesondere der Analyse, Klassifikation, Suche, Zusammenfassung, Texterstellung, Belegverarbeitung, Entscheidungsunterstützung oder Automatisierung vorbereitender Arbeitsschritte.
15.2 Verantwortlichkeit des Kunden
Soweit MBCOM ein KI-System bereitstellt oder betreibt, erfüllt MBCOM die auf sie anwendbaren Pflichten als Anbieter oder Betreiber im Sinne des EU AI Act. Der Kunde erfüllt die auf ihn entsprechend seiner konkreten Nutzung anwendbaren Pflichten als Betreiber. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Prüfung, Freigabe und Verwendung der durch KI-Funktionen erzeugten Ergebnisse. Er stellt sicher, dass KI-Ergebnisse nicht ungeprüft für rechtlich, wirtschaftlich oder persönlich erhebliche Entscheidungen verwendet werden. Für relevante Geschäftsprozesse (z. B. Rechnungsfreigaben, Vertragsprüfungen, Kundenkommunikation) ist eine angemessene menschliche Kontrolle sicherzustellen.
15.3 Grenzen der KI-Ergebnisse
KI-Ergebnisse können unvollständig, fehlerhaft oder missverständlich sein. Sie stellen keine rechtliche, steuerliche, medizinische, finanzielle oder sonstige fachliche Beratung dar. MBCOM schuldet nicht, dass KI-Ergebnisse in jedem Einzelfall richtig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde.
15.4 Nutzungsverbote
Die KI-Funktionen dürfen nicht verwendet werden für: rechtswidrige, diskriminierende oder manipulative Zwecke; automatisierte Entscheidungen über Personen ohne menschliche Prüfung; Erzeugung rechtswidriger oder missbräuchlicher Inhalte. Eine Nutzung für Hochrisiko-Anwendungsfälle nach dem EU AI Act (z. B. Beschäftigung, Bonitätsbewertung, Bildung) ist untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich geprüft wurde.
15.5 Kennzeichnungspflicht
Das angenommene Angebot bezeichnet, welche gebuchten Funktionen KI einsetzen, sowie deren vorgesehenen Zweck, wesentliche Funktionsgrenzen, Modellkategorie und Aktivierungsstatus. MBCOM stellt die nach dem EU AI Act erforderlichen Gebrauchsanweisungen und Informationen im Angebot oder in gesonderter, dauerhaft abrufbarer Produktdokumentation bereit. Soweit Nutzer direkt mit einer KI interagieren oder Ausgaben gesetzlich zu kennzeichnen sind, wird dies im Verantwortungsbereich von MBCOM kenntlich gemacht. Der Kunde ist für Transparenz- und Kennzeichnungspflichten verantwortlich, die aus seiner konkreten Nutzung oder externen Weiterverwendung KI-generierter Inhalte entstehen.
15.6 Datenverarbeitung und Anbieter
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe des AVV. MBCOM kann zur Bereitstellung eigene Modelle oder externe Anbieter einsetzen. Auftragsverarbeiter ergeben sich aus der Subunternehmerliste; die für gebuchte KI-Funktionen vorgesehenen Modelle und Modellanbieter werden im Angebot oder in gesonderter, dauerhaft abrufbarer Produktdokumentation ausgewiesen. Änderungen, bei denen ein neuer Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten erhält, unterliegen dem Verfahren nach Abschnitt 7.3 des AVV. Im Übrigen darf MBCOM Modelle oder Anbieter nur ändern, wenn Datenschutz, Sicherheit, vorgesehener Zweck, Risikoklassifizierung und Leistungsumfang mindestens gewahrt bleiben und der Kunde vorab über wesentliche Änderungen informiert wird.
15.7 Training von KI-Modellen
Eine Nutzung von Kundendaten zum Training allgemein verfügbarer KI-Modelle erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. MBCOM kann technische Betriebsdaten und anonymisierte Nutzungsinformationen zur Verbesserung der Dienste verwenden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
15.8 Information und AI Literacy
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, ihre Mitarbeiter und Administratoren angemessen über Funktionsweise, Grenzen und Risiken der KI-Funktionen zu informieren (AI Literacy, Art. 4 EU AI Act).
15.9 Risikoklassifizierung, Aufsicht und Protokollierung
MBCOM bewertet die von ihr bereitgestellten KI-Funktionen vor ihrer Aktivierung und bei wesentlichen Änderungen hinsichtlich ihrer Rolle und Risikoklassifizierung nach dem EU AI Act. MBCOM stellt angemessene technische Möglichkeiten für menschliche Aufsicht und, soweit gesetzlich erforderlich und technisch kontrollierbar, für die Protokollierung bereit. Der Kunde verwendet die Funktionen nur innerhalb des dokumentierten vorgesehenen Zwecks, benennt für relevante Prozesse fachkundige Aufsichtspersonen und bewahrt ihm zugängliche Protokolle für die gesetzlich erforderliche Dauer auf.
15.10 Haftung bei KI
Die Bestimmungen zur Haftung in Abschnitt 16 bleiben durch die Regelungen in diesem Abschnitt 15 unberührt.
16. Haftung
16.1 Unbeschränkte Haftung
MBCOM haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Verstöße nach Art. 82 DSGVO bleiben ebenfalls unberührt.
16.2 Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MBCOM nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
16.3 Haftungsbegrenzung
Die Haftung nach Abschnitt 16.2 ist auf den bei Vertragsschluss nach Art, Umfang und Dauer des Vertragsverhältnisses vertragstypischen und objektiv vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die für zwölf Monate geschuldete Vergütung kann bei der Bestimmung dieses Schadens als ein Bemessungsfaktor berücksichtigt werden, bildet jedoch keine starre Haftungsobergrenze. Soweit kein Fall von Abschnitt 16.1 vorliegt, gelten die Haftungsbeschränkungen auch für Ansprüche wegen Verletzung von Vertraulichkeits-, Datenschutz-, Datensicherheits-, SLA- und Freistellungspflichten; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
16.4 Datenverlust
Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (z.B. durch Nutzung der Exportfunktionen) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
16.5 Haftungserstreckung
Soweit die Haftung von MBCOM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
17. Änderungen der Vertragsbedingungen
17.1 Änderungsrecht
MBCOM darf diese Bedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern, soweit die Änderung zur Anpassung an zwingendes Recht oder rechtskräftige höchstrichterliche Rechtsprechung erforderlich ist oder ausschließlich technische bzw. redaktionelle Punkte betrifft und weder das vertragliche Gleichgewicht noch den vereinbarten Leistungsumfang zum Nachteil des Kunden verändert. Preise, Hauptleistungspflichten, Laufzeit, Kündigungsrechte und Haftung werden auf dieser Grundlage nicht geändert.
17.2 Ankündigung, Zustimmung und Kündigung
MBCOM informiert den Kunden über Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform und erläutert Anlass und Auswirkungen. Änderungen außerhalb des engen Anwendungsbereichs von Abschnitt 17.1, insbesondere nachteilige oder wesentliche Änderungen, werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam. Ist eine solche Änderung für die Fortführung des Dienstes erforderlich und stimmt der Kunde nicht zu, kann jede Partei den betroffenen Dienst bis zum geplanten Inkrafttreten der Änderung in Textform kündigen; die Änderung gilt bis zur Vertragsbeendigung nicht. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
17.3 Maßgebliche Angebotsfassung
Das angenommene Angebot wird dem Kunden in dauerhaft speicherbarer Form bereitgestellt und bleibt für die Vertragslaufzeit maßgeblich. Spätere Änderungen von Angebotsvorlagen oder Produktinformationen ändern den vereinbarten Leistungsumfang nicht. Änderungen der vereinbarten Leistungen richten sich ausschließlich nach Abschnitt 7.1 oder bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
18. Geheimhaltung und Datenschutzhinweise
18.1 Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die als solche gekennzeichnet oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, geheim zu halten, nur für Vertragszwecke zu verwenden und nur solchen Beschäftigten oder Beratern zugänglich zu machen, die sie hierfür benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Nicht erfasst sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von ihr unabhängig entwickelt oder ihr von einem hierzu berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden. Gesetzlich oder behördlich zwingende Offenlegungen bleiben zulässig; die offenlegende Partei informiert die andere Partei vorab, soweit dies rechtlich zulässig ist. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus für einen Zeitraum von 5 Jahren fort; gesetzliche Pflichten zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten bleiben unberührt.
18.2 Datenschutzhinweise
MBCOM informiert den Kunden ergänzend über die Verarbeitung personenbezogener Daten in eigener Verantwortung (z.B. zur Vertragsverwaltung und Abrechnung) in den jeweils aktuellen Datenschutzhinweisen, die unter www.mbcom.de/datenschutz abrufbar sind.
19. Höhere Gewalt und Eskalation
19.1 Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Pflichten, sofern diese auf Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, flächendeckende Internetausfälle) zurückzuführen sind, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen.
19.2 Eskalationsmanagement
Bei Unstimmigkeiten oder drohenden Konflikten verpflichten sich die Parteien, zunächst eine Lösung auf Ebene der operativen Ansprechpartner zu suchen. Gelingt dies nicht innerhalb von 10 Werktagen, wird der Konflikt zur Entscheidung an die Geschäftsführung beider Parteien eskaliert.
20. Beta-Funktionen und Testphasen
Ausdrücklich als „Beta“, „Vorschau“ oder „Test“ gekennzeichnete Funktionen dienen der Erprobung und können geändert oder eingestellt werden. Eine bestimmte Beschaffenheit oder Verfügbarkeit wird für diese Funktionen nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich im angenommenen Angebot vereinbart ist; die SLA- und Supportbedingungen finden nur bei einer entsprechenden Vereinbarung Anwendung. MBCOM informiert den Kunden vor einer Einstellung mit angemessener Frist, soweit nicht Sicherheits-, Rechts- oder technische Gründe eine sofortige Einstellung erfordern, und ermöglicht den Export der vom Kunden in der Funktion gespeicherten Daten nach Maßgabe der Datenexport-, Exit- und Löschregelung. Die gesetzlichen Mängelrechte und die Haftungsregelungen in Abschnitt 16 bleiben unberührt.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
21.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Traunstein, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Unternehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands gilt dies ebenfalls, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung nach den anwendbaren Vorschriften, insbesondere Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, zulässig und wirksam ist. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
21.3 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Soweit Übersetzungen bereitgestellt werden, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.
21.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt, soweit rechtlich zulässig, eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.